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Achat de véhicule, 4 min de lecture

Inzahlungnahme verstehen: Altes Fahrzeug beim Kauf anrechnen

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Ce texte n'est actuellement disponible qu'en allemand.

Information générale. Elle ne remplace pas un conseil juridique ou fiscal.

Bei einer Inzahlungnahme gibt der Käufer sein bisheriges Fahrzeug an den Händler und rechnet dessen Wert auf den Kaufpreis des neuen an. Das spart den Aufwand eines eigenen Verkaufs. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf und zeigt, worauf Sie bei Bewertung und Vertrag achten sollten.

L'essentiel en bref

Eine Inzahlungnahme ist bequem, erfordert aber einen klaren Blick auf die Gesamtrechnung. Lassen Sie sich die Beträge einzeln nennen, legen Sie Mängel offen und regeln Sie Ablösung, Abmeldung und Übergabe im Vertrag.

Wie die Inzahlungnahme abläuft

Sie sagen dem Händler, dass Sie Ihr Fahrzeug abgeben möchten. Er bewertet es und nennt Ihnen einen Betrag. Dieser wird mit dem Kaufpreis des anderen Fahrzeugs verrechnet, und Sie zahlen die Differenz oder finanzieren sie. Mit der Übergabe wechselt Ihr Fahrzeug an den Händler. Ob und zu welchen Bedingungen ein Händler ein Fahrzeug annimmt, bleibt seine Entscheidung.

Den Wert einordnen

Ein Händler kalkuliert anders als ein privater Käufer. Er trägt die Kosten für Prüfung, Aufbereitung und Weiterverkauf und möchte einen Gewinn erzielen. Vergleichen Sie deshalb das Angebot mit dem Ergebnis einer eigenen Recherche. Ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen liefert eine fundierte Einschätzung und kostet in der Regel Geld, was sich bei einem wertvollen Fahrzeug eher lohnt. Wer privat verkauft, erzielt womöglich mehr, muss sich aber selbst um Inserate, Besichtigungen und den Vertrag kümmern.

Sehen Sie die beiden Vorgänge getrennt an. Ein hoher Betrag für Ihr altes Fahrzeug bringt wenig, wenn der Preis des neuen ebenfalls höher ausfällt. Maßgeblich ist, was Sie am Ende insgesamt zahlen. Lassen Sie sich beide Beträge einzeln nennen.

Welche Unterlagen nützlich sind

Vollständige Unterlagen erleichtern die Bewertung. Sie helfen auch dabei, spätere Rückfragen zu vermeiden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Serviceheft oder Ausdruck der digitalen Wartungshistorie
  • Rechnungen zu größeren Arbeiten
  • Alle Schlüssel und das vereinbarte Zubehör
  • Nachweise zu Umbauten

Mängel und Unfallschäden offenlegen

Teilen Sie bekannte Unfallschäden und Mängel mit und lassen Sie sie im Vertrag festhalten. Nach Darstellung des ADAC muss ein privater Verkäufer einen ihm bekannten Unfallschaden auch ohne Nachfrage offenlegen. Wer so etwas arglistig verschweigt, riskiert eine Haftung trotz Gewährleistungsausschluss. Das kann auch bei einer Inzahlungnahme eine Rolle spielen, auch wenn der Käufer des Altfahrzeugs ein Händler ist.

Wird ein fester Preis vereinbart, sollte er für den festgestellten Zustand gelten. Das Landgericht Hannover hat 2010 in einem Einzelfall (Az. 10 O 64/07) entschieden, dass sich ein Händler nicht auf eine AGB-Klausel stützen konnte, um eine vereinbarte Inzahlungnahme nachträglich rückgängig zu machen und den Preis um Reparaturkosten zu mindern. Eine solche Entscheidung lässt sich nicht ohne Weiteres auf andere Verträge übertragen. Lesen Sie deshalb, unter welchen Voraussetzungen sich der Betrag nach Ihrem Vertrag noch ändern kann.

Wenn noch ein Kredit oder Leasing besteht

Ist Ihr Fahrzeug noch nicht abbezahlt, dient es häufig als Sicherheit für das Institut. Klären Sie dann die Höhe der Restschuld und wo sich die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet. Sprechen Sie ab, wer die Ablösung übernimmt. Liegt der Wert unter der Restschuld, bleibt ein Betrag offen, der getrennt zu klären ist.

Ein Leasingfahrzeug gehört dem Leasinggeber. Sie können es deshalb nicht ohne Weiteres in Zahlung geben. Für einen vorzeitigen Ausstieg brauchen Sie die Zustimmung des Leasinggebers.

Was im Vertrag und bei der Übergabe wichtig ist

Halten Sie fest, wann und in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben wird und wer es ab- oder ummeldet. Für die Abmeldung durch den Händler brauchen Sie in der Regel eine Vollmacht. Nach § 15 FZV sind der bisherige Halter und der Eigentümer verpflichtet, einen Halterwechsel unverzüglich mitzuteilen, wenn der Erwerber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Melden Sie den Vorgang auch Ihrer Versicherung und bewahren Sie Kopien auf.

Falls der Kauf des neuen Fahrzeugs scheitert, sollte klar sein, was mit dem Altfahrzeug geschieht. Klären Sie das vor der Unterschrift.

Bei Leasify

Leasify kauft neue und gebrauchte Fahrzeuge an. Teilen Sie uns die Fahrzeugdaten mit, wenn Sie ein Fahrzeug abgeben und zugleich bei uns kaufen möchten. Ob eine Anrechnung möglich ist und welcher Betrag gilt, nennen wir Ihnen im konkreten Angebot.

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