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Autokoop, 4 min. leestijd

Fahrzeug verkaufen: Unterlagen, Übergabe und Abmeldung

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Ein Fahrzeugverkauf endet erst, wenn Eigentum, Papiere und Halterdaten sauber übergegangen sind. Wer die Unterlagen vorbereitet und die Meldungen an Behörde und Versicherung nicht vergisst, vermeidet spätere Forderungen. Dieser Beitrag beschreibt die üblichen Schritte für private Verkäufer und beim Verkauf an einen Händler.

Het belangrijkste in het kort

Zu einem sauberen Verkauf gehören vollständige Unterlagen, ein schriftlicher Vertrag mit allen bekannten Mängeln und die rechtzeitige Meldung an Zulassungsbehörde und Versicherung. Sprechen Sie bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen zuerst mit dem Institut oder Leasinggeber.

Diese Unterlagen sollten bereitliegen

Stellen Sie die Papiere zusammen, bevor Sie ein Fahrzeug anbieten. Vollständige Unterlagen erleichtern die Bewertung und schaffen Vertrauen. Laut ADAC gehören bei der Übergabe diese Dinge dazu.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Serviceheft oder Ausdruck der digitalen Wartungshistorie
  • Werkstattrechnungen und gegebenenfalls ein Untersuchungsprotokoll
  • Alle Originalschlüssel und die Betriebsanleitung
  • Zubehör, etwa das Ladekabel beim Elektroauto
  • Nachweise zu Umbauten und Änderungen, soweit vorhanden
  • CoC-Bescheinigung bei Einfuhrfahrzeugen

Wenn das Fahrzeug noch nicht abbezahlt ist

Ist das Fahrzeug finanziert, dient es häufig als Sicherheit für das Institut. Klären Sie deshalb vor dem Verkauf, wie hoch die Restschuld ist, wo sich die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet und wie die Ablösung abläuft. Ein Leasingfahrzeug gehört dem Leasinggeber und kann von Ihnen nicht ohne Weiteres verkauft werden. Für einen vorzeitigen Ausstieg brauchen Sie seine Zustimmung, etwa für einen Aufhebungsvertrag oder eine Leasingübernahme. Sprechen Sie zuerst mit dem Leasinggeber.

Der Kaufvertrag

Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag. Der ADAC stellt dafür ein Muster für private Verkäufe bereit. Darin stehen unter anderem die Fahrzeugdaten, der Kaufpreis, der Kilometerstand und bekannte Mängel. Unfallschäden und Mängel, die Ihnen bekannt sind, müssen Sie mitteilen. Nehmen Sie diese in den Vertrag auf.

Als Privatperson können Sie die Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen. Das gilt für Mängel, die Sie nicht kannten. Die Musterverträge sind nur für den privaten Verkauf gedacht: Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, ist ein vollständiger Haftungsausschluss unwirksam. Wer ein überwiegend geschäftlich genutztes Fahrzeug verkauft, sollte das klären. Beim Verkauf an einen Händler nennt der Händler in der Regel seinen eigenen Vertrag. Wie die Anrechnung beim Fahrzeugkauf läuft, erklärt der Ratgeber Inzahlungnahme verstehen. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift.

Übergabe und Bezahlung

Geben Sie das Fahrzeug und vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil II erst heraus, wenn der volle Kaufpreis bezahlt ist. Der ADAC weist auf die Risiken von Stundungen und Ratenzahlungen hin. Bei einem Privatverkauf prüfen Sie außerdem vor einer Probefahrt den Führerschein und klären die Haftung, etwa mit einer schriftlichen Vereinbarung.

Halten Sie Datum, Uhrzeit und Kilometerstand der Übergabe fest und fertigen Sie ein kurzes Protokoll an. Bewahren Sie Ihre Kopien von Vertrag und Verkaufsmeldungen auf.

Verkaufsmeldung und Abmeldung

Wechselt der Halter, müssen der bisherige Halter und der Eigentümer dies nach § 15 Absatz 5 FZV unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen, sofern der Erwerber seinen Pflichten nicht bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung enthält das Kennzeichen, Namen und Anschrift des Erwerbers sowie seine Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Melden Sie den Verkauf auch Ihrer Versicherung.

Meldet ein Käufer das Fahrzeug nicht um, haften Sie nach ADAC-Darstellung unter Umständen weiter für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie. Auch die Stadt Karlsruhe weist darauf hin, dass Ihre Pflichten als Halter erst mit der Abmeldung oder Umschreibung enden, und empfiehlt, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden. Für die Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen; die Zulassungsstelle informiert anschließend Hauptzollamt und Versicherung.

Bedenken Sie: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Der Käufer braucht für die Abholung ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger.

Beim Verkauf an Leasify

Leasify kauft neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge an. Teilen Sie uns die Fahrzeugdaten mit und legen Sie die genannten Unterlagen bereit. Den Ablauf, den Preis und die Regelung zur Abmeldung nennen wir Ihnen im konkreten Angebot.

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