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Bevor ein Vertrag zustande kommt, klärt der Anbieter, ob Sie die Raten über die gesamte Laufzeit voraussichtlich zahlen können. Diese Bonitätsprüfung ist bei Verbraucherkrediten gesetzlich vorgeschrieben und bei Leasing üblich. Dieser Beitrag zeigt, was dabei typischerweise geprüft wird und wie Sie sich sinnvoll vorbereiten.
Het belangrijkste in het kort
Geprüft wird vor allem, ob die Rate dauerhaft zu Ihrer finanziellen Lage passt. Grundlage sind Ihre Angaben, Nachweise und eine Auskunft. Die Kriterien legt jeder Anbieter selbst fest, eine Zusage gibt es erst nach seiner Prüfung.
Warum überhaupt geprüft wird
Bei einem Verbraucherdarlehen muss der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit vor dem Abschluss prüfen. So steht es in § 505a BGB. Bei Verträgen bis zum 19. November 2026 dürfen nach der Prüfung keine erheblichen Zweifel bestehen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllen. Bei Verträgen ab dem 20. November 2026 muss die Prüfung ergeben, dass die vertragsgemäße Erfüllung wahrscheinlich ist.
Diese Regeln gelten nach § 506 BGB auch für bestimmte andere Finanzierungshilfen an Verbraucher. Dazu können Nutzungsverträge zählen, bei denen Sie zum Erwerb verpflichtet sind, der Anbieter den Erwerb verlangen kann oder Sie am Ende für einen bestimmten Wert einstehen. Ab dem 20. November 2026 kommen Verträge mit einem Erwerbsrecht hinzu. Ob das zutrifft, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Welche Angaben die Grundlage bilden
Bis zum 19. November 2026 können nach § 505b BGB Ihre eigenen Auskünfte und, soweit erforderlich, Auskünfte von Auskunfteien die Grundlage der Prüfung sein. Ab dem 20. November 2026 verlangt das Gesetz einschlägige und genaue Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen. In der Praxis beginnt es meist mit einer Selbstauskunft. Sie enthält persönliche Daten, Angaben zum Beruf und zu den finanziellen Verhältnissen.
Danach holt der Anbieter in der Regel eine Auskunft ein, etwa bei der SCHUFA. Sie zeigt zum Beispiel, ob bestehende Verpflichtungen vermerkt sind oder ob es Einträge zu offenen Forderungen gibt.
- Persönliche Daten und Wohnsitz
- Beruf und Art der Beschäftigung
- Einkommen und laufende Verpflichtungen
- Auskunft einer Auskunftei
- Das Vorhaben selbst: Preis, Anzahlung, Laufzeit, Rate und Schlusszahlung
Worauf es bei Privatpersonen ankommt
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Rate im Verhältnis zum regelmäßigen Einkommen tragbar ist. Leasinganbieter nennen als übliche Voraussetzungen ein regelmäßiges Einkommen, das deutlich über der Rate liegt, und eine Auskunft ohne negative Einträge.
Welche Nachweise verlangt werden, legt jeder Anbieter selbst fest. Häufig sind das aktuelle Gehaltsnachweise und ein Ausweis. Feste Grenzwerte, die überall gelten, gibt es nicht. Deshalb kann ein Anbieter einen Antrag ablehnen, den ein anderer annimmt.
Worauf es bei Unternehmen und Selbstständigen ankommt
Bei gewerblichen Anträgen geht es um die wirtschaftliche Lage des Betriebs. Die Prüfung stützt sich oft auf die betriebswirtschaftliche Auswertung, Jahresabschlüsse oder Kontoauszüge sowie auf Auskünfte zum Unternehmen, zum Beispiel von der SCHUFA oder von Creditreform.
Wichtig sind ein funktionierendes Geschäftsmodell, regelmäßige Einnahmen und ein geordnetes Zahlungsverhalten. Bei jungen Unternehmen liegen oft noch wenige Zahlen vor. Das kann dazu führen, dass der Anbieter zusätzliche Unterlagen oder eine höhere Anzahlung wünscht.
Was sich ab dem 20. November 2026 ändert
Zum 20. November 2026 tritt das Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 139). Die Kreditwürdigkeit ist dann eingehend zu prüfen. Entscheidet sich der Darlehensgeber gegen den Vertrag, muss er Ihnen das unverzüglich mitteilen und Sie gegebenenfalls an Schuldnerberatungsstellen verweisen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa zur Gesundheit, darf er bei Allgemein-Verbraucherdarlehen nicht heranziehen.
Für Sie kann das bedeuten, dass etwas genauer nachgefragt wird. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Unterlagen des jeweiligen Anbieters.
So bereiten Sie sich vor
Eine gute Vorbereitung ersetzt keine Prüfung, erspart aber Rückfragen. Machen Sie richtige und vollständige Angaben, denn falsche Angaben können einen Vertrag gefährden. Sie können außerdem nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten verlangen und diese vorab auf Fehler prüfen.
- Monatliche Einnahmen und Ausgaben ehrlich aufstellen
- Eine Rate wählen, die auch bei unerwarteten Ausgaben tragbar bleibt
- Über Anzahlung, Laufzeit und Schlussrate nachdenken, denn sie verändern die Rate
- Gespeicherte Daten bei Auskunfteien prüfen und Fehler berichtigen lassen
- Sensible Unterlagen erst senden, wenn Empfänger und Zweck geklärt sind
Wer bei Leasify entscheidet
Beim Leasing und bei der Finanzierung vermitteln wir. Die Prüfung und die Entscheidung liegen beim Leasinggeber oder beim finanzierenden Institut. Eine Zusage können wir deshalb nicht geben. Beim Mietkauf ist Leasify selbst Ihr Vertragspartner. Welche Angaben wir dafür benötigen, nennen wir Ihnen im konkreten Angebot.
Für die erste Anfrage auf dieser Website brauchen wir weder Ausweiskopien noch Einkommensnachweise. Misstrauen Sie grundsätzlich Versprechen wie „Finanzierung ohne Prüfung“.
Bronnen
- § 505a BGB: Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
- § 505b BGB: Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung
- § 506 BGB: Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
- LeasingMarkt.de: Selbstauskunft
- GoLeasy: Bonitätsprüfung
- Tide: Gewerbeleasing Voraussetzungen
- Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht
- BGBl. 2026 I Nr. 139: Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
