Genel bilgidir. Hukuki veya vergi danışmanlığının yerini tutmaz.
Der Kaufvertrag legt fest, was Sie kaufen und welche Eigenschaften das Fahrzeug haben soll. Was dort nicht steht, lässt sich später oft schwer belegen. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben wichtig sind und worauf Sie beim Kauf von einem Händler und von privat achten sollten.
Kısaca en önemlileri
Der Vertrag sollte das Fahrzeug eindeutig beschreiben und alle Zusagen, Mängel und Unterlagen nennen. Achten Sie auf die Rolle des Verkäufers und auf Regelungen zur Mängelhaftung. Klären Sie Zahlung und Übergabe, bevor Sie unterschreiben.
Warum die Schriftform sinnvoll ist
Ein Kaufvertrag über ein Auto kann auch mündlich oder per Messenger zustande kommen. Der ADAC weist darauf hin, dass solche Absprachen bindend sein können. Trotzdem sollten Sie schriftlich abschließen, weil nur so nachvollziehbar bleibt, was vereinbart war. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie das Fahrzeug gesehen und die Identität des Verkäufers sowie die Eigentumsverhältnisse geklärt haben.
Diese Angaben gehören in den Vertrag
Lesen Sie auch vorausgefüllte Teile sorgfältig und ergänzen Sie sie bei Bedarf. Der ADAC rät, den Vertrag gemeinsam vollständig auszufüllen. Lassen Sie sich mündliche Zusagen im Vertrag bestätigen, zum Beispiel zu Kilometerleistung, Garantien, Ausstattung und Unfallfreiheit.
- Vollständige Namen und Anschriften der Vertragsparteien
- Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Erstzulassung und Kennzeichen, falls vorhanden
- Kaufpreis und Art der Zahlung
- Gesamtfahrleistung, soweit bekannt, zusätzlich zum abgelesenen Kilometerstand
- Zahl der Vorbesitzer
- Unfallschäden und bekannte Mängel, oder die ausdrückliche Zusage der Unfallfreiheit
- Zubehör und Sonderausstattung, etwa zweiter Schlüssel und zweiter Radsatz
- Datum und Ort der Übergabe
Beschaffenheit und bekannte Mängel
Ein Fahrzeug ist nach § 434 BGB frei von Sachmängeln, wenn es den vereinbarten und den üblichen Anforderungen entspricht und das vereinbarte Zubehör mitgeliefert wird. Konkrete Vereinbarungen sind deshalb wichtig. Das gilt besonders für Punkte, die Ihnen wichtig sind, etwa eine bestimmte Ausstattung, die Original-Abgasanlage oder ein durchgeführter Service.
Beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer gelten strengere Regeln. Soll das Fahrzeug von den üblichen Anforderungen abweichen, müssen Sie nach § 476 BGB vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung eigens darüber informiert werden. Die Abweichung ist außerdem ausdrücklich und gesondert zu vereinbaren. Eine allgemeine Formulierung im Kleingedruckten genügt danach nicht. Sehen Sie sich solche Passagen gründlich an.
Haftung beim Händler und von privat
Kaufen Sie als Verbraucher von einem Händler, darf dieser die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 476 Absatz 2 BGB erfüllt sind. Achten Sie darauf, ob eine solche Vereinbarung im Vertrag steht.
Ein privater Verkäufer darf die Sachmängelhaftung laut ADAC ausschließen. Er haftet aber weiter für Zusagen und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Musterverträge des ADAC für den Privatverkauf sind deshalb nicht für Verkäufe von Unternehmern an Verbraucher gedacht. Prüfen Sie auch, wer im Vertrag als Verkäufer steht. Der ADAC warnt vor Händlern, die ein Fahrzeug nur im Auftrag eines angeblichen Vorbesitzers verkaufen, um die Haftung zu umgehen.
Zahlung, Eigentum und Übergabe
Vereinbaren Sie, wann der Kaufpreis fällig ist und wann Sie Fahrzeug und Papiere erhalten. Ist ein Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB vereinbart, werden Sie im Zweifel erst mit vollständiger Zahlung Eigentümer. Soll der Kauf finanziert werden, klären Sie vor der Unterschrift, was geschieht, falls das Institut den Antrag ablehnt. Das sollte schriftlich geregelt sein.
Vergleichen Sie bei der Übergabe die Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit den Papieren. Lassen Sie sich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, alle Schlüssel und die vereinbarten Unterlagen aushändigen. Halten Sie Datum, Uhrzeit und Kilometerstand in einem Protokoll fest.
Bei Leasify
Lesen Sie auch bei einem Fahrzeug aus unserem Bestand den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe. Fragen Sie nach, wenn Ihnen eine Formulierung unklar ist, und achten Sie darauf, dass wichtige Absprachen schriftlich festgehalten sind. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfragen oder hohen Kaufpreisen kann es sich lohnen, den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen.
