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Leasing, 4 dk okuma süresi

Kilometerleasing oder Restwertleasing: wer welches Risiko trägt

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Bu metin şu anda yalnızca Almanca olarak mevcuttur.

Genel bilgidir. Hukuki veya vergi danışmanlığının yerini tutmaz.

Zwei Leasingverträge für dasselbe Fahrzeug können sich am Ende sehr unterschiedlich auswirken. Der wichtigste Unterschied liegt in der Abrechnung: Beim Kilometerleasing zählt die gefahrene Strecke, beim Restwertleasing der Wert des Fahrzeugs bei der Rückgabe. Davon hängt ab, wie gut Sie Ihre Gesamtkosten vorab kennen.

Kısaca en önemlileri

Kilometerleasing macht die Fahrleistung zur entscheidenden Größe, Restwertleasing den Wert des Fahrzeugs am Ende. Wer planbare Kosten sucht, schaut zuerst auf das Kilometerleasing und schätzt die eigene Fahrleistung ehrlich ein. Wer ein Restwertangebot erwägt, prüft den angesetzten Wert, bevor er die niedrige Rate zum Maßstab macht.

So funktioniert Kilometerleasing

Sie vereinbaren zu Beginn, wie viele Kilometer Sie während der Laufzeit fahren dürfen. Je höher die vereinbarte Fahrleistung, desto höher fällt die Monatsrate aus. Bei der Rückgabe wird der Kilometerstand mit der Vereinbarung verglichen.

Fahren Sie mehr, zahlen Sie für die Mehrkilometer einen Preis, der schon bei Vertragsbeginn feststeht. Fahren Sie weniger, bekommen Sie je nach Vertrag einen Betrag erstattet. Der ADAC rät, auf eine ausdrückliche Regelung zur Erstattung von Minderkilometern zu achten und darauf, dass der Satz für Mehr- und Minderkilometer gleich hoch ist. Fehlt eine solche Regelung, erhalten Sie bei einer Unterschreitung nichts zurück.

Das Restwertrisiko liegt bei dieser Vertragsart beim Leasinggeber. Abgerechnet werden trotzdem Schäden und übermäßige Abnutzung. Genau das ist laut ADAC einer der häufigsten Streitpunkte bei der Rückgabe.

So funktioniert Restwertleasing

Beim Restwertvertrag wird zu Beginn geschätzt, was das Fahrzeug am Ende der Laufzeit noch wert sein wird. Dieser Wert steht im Vertrag und bestimmt die Rate: Je höher der Restwert angesetzt ist, desto niedriger fällt die Monatsrate aus.

Bei der Rückgabe wird der tatsächliche Wert ermittelt. Liegt er unter dem vereinbarten Restwert, zahlen Sie die Differenz. Liegt er darüber, erhalten Sie nach den üblichen Vertragsbedingungen einen Teil des Mehrerlöses. Der ADAC nennt hier in der Regel 75 Prozent; maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Das Risiko umfasst auch Einflüsse, die Sie selbst nicht steuern, zum Beispiel eine veränderte Marktlage. Ein hoher Restwert senkt die Rate, kann aber am Ende zu einer entsprechend hohen Nachzahlung führen. Die Monatsrate eines solchen Angebots ist deshalb kein verlässlicher Maßstab für die Gesamtkosten. Wie sich der Restwert auf die Rate auswirkt, zeigt der Leasingrechner.

Der Unterschied beim Widerruf

Auch rechtlich werden die beiden Vertragsarten verschieden behandelt. Muss ein Verbraucher bei Vertragsende für einen bestimmten Wert des Fahrzeugs einstehen, gilt der Vertrag nach § 506 Absatz 2 BGB als Finanzierungshilfe. Für solche Verträge gelten Vorschriften des Verbraucherkreditrechts, und nach Darstellung des ADAC besteht beim Restwertleasing ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Beim Kilometerleasing gibt es dem ADAC zufolge kein gesetzliches Widerrufsrecht. Üblich ist aber ein vertraglich vereinbartes, freiwilliges Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ab dem 20. November 2026 gilt die Nutzung eines Fahrzeugs auch dann als Finanzierungshilfe, wenn Sie das Recht zum Erwerb haben (§ 506 Abs. 2 BGB). Ein vereinbartes Ankaufsrecht kann also auch hier ein gesetzliches Widerrufsrecht begründen. Prüfen Sie im Einzelfall die Widerrufsinformation und die Vertragsbedingungen. Im Zweifel klärt eine anwaltliche Beratung, was für Ihren Vertrag gilt.

Welche Vertragsart zu welcher Ausgangslage passt

Für Privatpersonen empfiehlt der ADAC eher das Kilometerleasing, weil dabei nur die Fahrleistung festgelegt wird und kein Restwert. Die Kosten lassen sich dadurch besser überblicken, sofern Ihre Fahrleistung halbwegs vorhersehbar ist.

Restwertverträge sind vor allem dann zu prüfen, wenn Sie den Wert des Fahrzeugs einschätzen können und bereit sind, das damit verbundene Risiko zu tragen. Das setzt voraus, dass der Restwert realistisch angesetzt ist. Informieren Sie sich vor der Unterschrift darüber, welcher Wert für dieses Modell und diese Laufzeit plausibel ist. Der ADAC empfiehlt außerdem, einen Vertrag mit Restwertabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen, weil einzelne Klauseln unwirksam sein können.

Worauf Sie im Vertrag achten sollten

Die folgenden Punkte sollten vor der Unterschrift klar geregelt sein. Fragen Sie nach, wenn einer davon fehlt oder unklar formuliert ist.

  • Vereinbarte Gesamtkilometer und Preis je Mehr- und Minderkilometer
  • Toleranzen bei der Kilometerabrechnung, falls der Vertrag solche vorsieht
  • Beim Restwertleasing: Höhe des Restwerts und Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Werts
  • Wer einen Gutachter benennt und ob Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen dürfen
  • Was als übliche Gebrauchsspur gilt, etwa laut einem Schadenkatalog als Anhang
  • Regelung zur Sonderzahlung und zu einer möglichen Kaufoption

Bei Leasify

Leasify vermittelt Leasingverträge. Vertragspartner ist der Leasinggeber, der auch über den Antrag entscheidet und dessen Bedingungen gelten. Welche Vertragsart für ein Fahrzeug verfügbar ist, ergibt sich aus dem konkreten Angebot.

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