Allgemeine Information. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ein Darlehensgeber muss vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit prüfen. Dafür braucht er Angaben von Ihnen. Wer sich vorbereitet, kann die Anfrage vollständig stellen und selbst besser einschätzen, welche Belastung tragbar ist. Dieser Beitrag zeigt, was typischerweise gefragt wird. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, legt das Institut fest.
Das Wichtigste in Kürze
Eine gut vorbereitete Anfrage beginnt mit einer ehrlichen Rechnung. Klären Sie Budget, Anzahlung und Laufzeit, legen Sie die wichtigsten Nachweise bereit und prüfen Sie Ihre gespeicherten Daten. Über das Darlehen entscheidet das Institut. Welche monatliche Belastung für Sie tragbar ist, klären Sie vorher selbst.
Zuerst das eigene Budget
Bevor Sie Unterlagen sammeln, rechnen Sie nach, was Sie sich leisten können. Stellen Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber, einschließlich bestehender Kredite und anderer regelmäßiger Verpflichtungen. Prüfen Sie kritisch, ob die Raten auch dann langfristig tragbar bleiben, wenn sich Ihre Situation etwas verändert.
Zur Rate kommen die Betriebskosten des Fahrzeugs. Dazu gehören Versicherung, Steuer, Kraftstoff oder Strom, Wartung und Verschleiß. Gerade bei leistungsstarken Fahrzeugen sollten Sie diese Posten vorab erfragen oder berechnen. Eine Finanzierung, die nur knapp in die Monatsrechnung passt, lässt wenig Raum für eine ungeplante Reparatur.
Anzahlung, Laufzeit und Form festlegen
Drei Größen bestimmen die Rate: der finanzierte Betrag, die Laufzeit und der Zinssatz. Eine höhere Anzahlung verringert den Darlehensbetrag. Eine längere Laufzeit senkt die Rate, führt aber zu mehr Zinszahlungen über die gesamte Zeit. Eine Schlussrate senkt die Monatsrate ebenfalls und lässt einen hohen Betrag bis zum Ende offen.
Überlegen Sie deshalb, ob Sie einen klassischen Ratenkredit oder eine Finanzierung mit Schlussrate anfragen möchten, und lassen Sie sich im Zweifel beide Varianten rechnen. Maßgeblich für den Vergleich sind der effektive Jahreszins und der Gesamtbetrag aller Zahlungen. Der Finanzierungsrechner zeigt, wie sich diese Größen auswirken.
Was das Institut prüft
Nach § 505a BGB hat der Darlehensgeber vor Abschluss eines Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Grundlage können nach § 505b BGB bis zum 19. November 2026 Ihre Auskünfte und erforderlichenfalls Auskünfte von Auskunfteien sein, ab dem 20. November 2026 sind es einschlägige und genaue Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen Umständen. Sie sollten deshalb damit rechnen, dass Ihre Angaben mit solchen Auskünften abgeglichen werden.
Wichtig ist, vollständig und richtig zu antworten. Falsche oder geschönte Angaben können später zu Problemen führen. Ob Ihre bei einer Auskunftei gespeicherten Daten stimmen, können Sie selbst prüfen: Die SCHUFA bietet Verbrauchern eine kostenlose digitale Einsicht in ihre gespeicherten Daten an. So können Sie Fehler vor einer Anfrage erkennen. Mehr dazu im Ratgeber So prüfen Banken und Leasinggeber Ihren Antrag.
Typische Unterlagen für Privatpersonen
Welche Nachweise das Institut im Einzelfall verlangt, ist unterschiedlich. Häufig werden diese Unterlagen gefragt. Für Leasing nennt der ADAC ähnlich den Personalausweis und die letzten Gehaltsnachweise.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Einkommensnachweise, etwa die letzten Gehaltsabrechnungen
- Angaben zu bestehenden Krediten und regelmäßigen Verpflichtungen
- Bei Bedarf Kontoauszüge
- Angaben zum Fahrzeug und zum Kaufpreis
Selbstständige und Unternehmen
Wer selbstständig ist oder für ein Unternehmen anfragt, sollte mit anderen Nachweisen rechnen. Für das gewerbliche Leasing nennt der ADAC eine Selbstauskunft, den letzten Jahresabschluss sowie den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung. Auch bei einer Finanzierung liegt eine vergleichbare Anfrage nahe. Halten Sie aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen und Steuerbescheide bereit, damit Sie bei Bedarf schnell reagieren können.
Beachten Sie, dass Verbraucherschutzregeln wie das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen an die Verbrauchereigenschaft anknüpfen. Bei einem rein gewerblichen Vertrag können andere Regeln gelten.
Was Sie im Angebot prüfen sollten
Lesen Sie das Angebot und die Vertragsunterlagen, bevor Sie unterschreiben. Achten Sie auf Sollzins und effektiven Jahreszins, Laufzeit, Höhe und Fälligkeit der Raten, eine mögliche Schlussrate, den Gesamtbetrag, Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung sowie die Widerrufsinformation. Bei einer freiwilligen Restschuldversicherung empfiehlt der ADAC, Karenz- und Wartezeiten sowie Leistungsausschlüsse genau zu prüfen und die Kosten mit dem Nutzen abzuwägen.
Bei Leasify
Finanzierungen sind bei Leasify nur für Fahrzeuge möglich, die Leasify selbst verkauft. Für Fahrzeuge von Partnerhändlern gibt es keine Finanzierung über Leasify. Über den Darlehensantrag entscheidet das jeweilige Institut. Leasify kann deshalb keine Zusage geben. Die konkreten Beträge und Bedingungen stehen im Angebot.
