Genel bilgidir. Hukuki veya vergi danışmanlığının yerini tutmaz.
Zwei Angebote für dasselbe Fahrzeug lassen sich selten auf den ersten Blick vergleichen. Das eine wirbt mit einer niedrigen Rate und verlangt eine hohe Sonderzahlung, das andere kommt ohne Anzahlung aus, berechnet aber Überführung und Zulassung höher. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Sie dieselben Größen nebeneinanderstellen. Dieser Beitrag zeigt die Rechenwege und rechnet ein Beispiel durch.
Kısaca en önemlileri
Vergleichen Sie Leasingangebote nur bei gleichem Fahrzeug, gleicher Laufzeit, gleicher Fahrleistung und gleicher Vertragsart. Der Leasingfaktor wird erst aussagekräftig, wenn Sonderzahlung und Einmalkosten auf die Monate verteilt sind. Entscheidend ist am Ende die Summe aller Zahlungen, ergänzt um die Kosten, die bei Ihrer Fahrleistung und bei der Rückgabe zu erwarten sind.
Zuerst gleiche Bedingungen herstellen
Ein Vergleich ist nur aussagekräftig, wenn die Angebote auf derselben Grundlage stehen. Der ADAC rät, möglichst gleiche Fahrzeuge mit denselben Laufzeiten und Laufleistungen gegenüberzustellen. Auch VW Financial Services nennt gleiche Vertragslaufzeit und jährliche Fahrleistung als Voraussetzung. Achten Sie zudem auf dieselbe Ausstattung, denn sie bestimmt den Listenpreis, auf den sich die Rechnung bezieht.
Gleich sein sollte auch die Vertragsart. Beim Kilometerleasing zählt am Ende die Fahrleistung, beim Restwertleasing der Wert des Fahrzeugs. Beide Formen verteilen das Risiko unterschiedlich, wie der Beitrag Kilometer- oder Restwertleasing erklärt. Die Rate eines Restwertvertrags lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres mit der Rate eines Kilometervertrags vergleichen.
Wie berechne ich den Leasingfaktor?
Der Leasingfaktor setzt die Monatsrate ins Verhältnis zum Bruttolistenpreis, also zum Listenpreis einschließlich Umsatzsteuer. Die einfache Formel lautet: Monatsrate geteilt durch Bruttolistenpreis, multipliziert mit 100. Ein Faktor von 1 bedeutet, dass die Rate rechnerisch 1 Prozent des Listenpreises beträgt. Je niedriger der Wert, desto günstiger ist die Rate im Verhältnis zum Listenpreis.
Verlangt ein Angebot eine Sonderzahlung, verteilen Sie diese auf die Laufzeit. Sie teilen die Sonderzahlung durch die Zahl der Monate, addieren das Ergebnis zur Rate und teilen erst dann durch den Listenpreis und multiplizieren mit 100. Ohne diesen Schritt wirkt ein Angebot mit hoher Anzahlung günstiger, als es ist. Der ADAC empfiehlt, auf dieselbe Weise auch Einmalkosten wie Überführung und Zulassung einzurechnen, die bei Abschluss meist anfallen. Ob sich eine Sonderzahlung für Sie lohnt, ist eine eigene Frage, die der Beitrag zur Sonderzahlung behandelt.
Was kostet das Fahrzeug über die gesamte Laufzeit?
Der Leasingfaktor ist eine Kennzahl pro Monat. Für Ihre Entscheidung zählt außerdem die Summe, die Sie über die gesamte Laufzeit zahlen. Sie setzt sich aus diesen Posten zusammen. Die letzten beiden lassen sich vorab nur schätzen. Wie bei der Rückgabe abgerechnet wird, beschreibt der Beitrag zur Leasingrückgabe.
- Monatsrate mal Anzahl der Monate
- Sonderzahlung oder Anzahlung
- Überführung, Zulassung und weitere Einmalkosten bei Vertragsbeginn
- Erwartete Kosten für Mehrkilometer bei Ihrer tatsächlichen Fahrleistung
- Mögliche Kosten am Vertragsende, etwa für Schäden oder übermäßige Abnutzung
Ein Rechenbeispiel
Die folgenden Zahlen sind frei gewählt und stellen kein Angebot dar. Zwei Kilometerleasingangebote beziehen sich auf dasselbe Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 120.000 Euro, 36 Monaten Laufzeit und 10.000 Kilometern im Jahr.
Angebot A verlangt 1.190 Euro im Monat, keine Sonderzahlung und 1.490 Euro für Überführung und Zulassung. Angebot B verlangt 990 Euro im Monat, eine Sonderzahlung von 9.000 Euro und 990 Euro für Überführung und Zulassung.
Nach der Rate allein liegt B vorn: Der Faktor beträgt bei A rund 0,99, bei B 0,825. Verteilt man die Sonderzahlung auf 36 Monate, kommen bei B 250 Euro im Monat hinzu, und der Faktor steigt auf rund 1,03. Rechnet man die Einmalkosten ebenso ein, liegt A bei rund 1,03 und B bei rund 1,06.
Die Gesamtsumme bestätigt das Bild. Bei A zahlen Sie 42.840 Euro an Raten und 1.490 Euro Einmalkosten, zusammen 44.330 Euro. Bei B sind es 35.640 Euro an Raten, 9.000 Euro Sonderzahlung und 990 Euro Einmalkosten, zusammen 45.630 Euro. Das Angebot mit der niedrigeren Rate kostet über die Laufzeit also 1.300 Euro mehr. Kostet ein Mehrkilometer bei A 0,40 Euro und bei B 0,60 Euro, wächst der Abstand bei 5.000 zusätzlichen Kilometern um weitere 1.000 Euro.
Wartung, Versicherung und andere Leistungen
Manche Angebote enthalten Leistungen, die andere getrennt berechnen, etwa Wartung, eine Mobilitätsgarantie oder die Versicherung. Für die Berechnung des Leasingfaktors sollten solche Zusatzpakete nach Hinweis des ADAC nicht in der Rate stecken. VW Financial Services rät ebenfalls, Versicherungen gesondert zu betrachten. Ziehen Sie den Anteil solcher Leistungen also heraus, oder setzen Sie bei den übrigen Angeboten realistische Kosten dafür an.
Bei der Versicherung kommt es zudem auf den Umfang an. Ist sie im Leasingpaket enthalten, haben Sie nach Darstellung der HUK-COBURG oft wenig Einfluss auf Leistungsumfang, Tarif oder eine Werkstattbindung. Prüfen Sie, ob eine Vollkasko mit GAP-Deckung dabei ist und wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt. Was das im Schadenfall bedeutet, erklärt der Beitrag zu Versicherung und Schaden beim Leasing.
Was der Leasingfaktor nicht zeigt
Der Faktor ist ein guter erster Filter, bildet aber nur einen Teil des Angebots ab. Laut ADAC beeinflussen etwa Laufzeit, Laufleistung, Sonderzahlungen, Zinsniveau und der kalkulierte Restwert die Attraktivität eines Angebots wesentlich. Er sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden.
Bei Restwertverträgen kommt ein Punkt hinzu: Eine niedrige Rate kann auf einem hoch angesetzten Restwert beruhen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, über das Stiftung Warentest berichtet hat, ist der vertragliche Restwert nur ein Posten der Kalkulation und keine Vorhersage des späteren Marktwerts. Aus dem Faktor lässt sich außerdem nicht ablesen:
- ob Laufzeit, Fahrleistung und Ausstattung wirklich übereinstimmen
- wie hoch die Sätze für Mehr- und Minderkilometer sind und ob Minderkilometer erstattet werden
- welche Kosten bei der Rückgabe für Schäden oder Abnutzung drohen
- welche Pflichten der Vertrag zu Werkstatt und Versicherung vorsieht
- ob die beworbene Kondition nach der Prüfung Ihrer Bonität auch für Sie gilt
Bei Leasify
Leasify vermittelt Leasingverträge und nennt die Beträge im jeweiligen Angebot. Vertragspartner ist der Leasinggeber, der die Bedingungen festlegt und über den Antrag entscheidet. Welche Konditionen für ein Fahrzeug gelten, hängt von Laufzeit, Fahrleistung, Vertragsart und dieser Entscheidung ab.
