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Ein Leasingvertrag läuft über eine feste Zeit, nach Angaben des ADAC etwa zwei bis vier Jahre. In dieser Zeit kann sich vieles ändern: der Beruf, die Familie oder der Bedarf an einem bestimmten Fahrzeug. Einfach kündigen lässt sich der Vertrag dann in der Regel nicht. Es gibt aber Wege, ihn vorzeitig zu beenden oder abzugeben. Dieser Beitrag beschreibt sie allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Kısaca en önemlileri
Ordentlich kündigen lässt sich ein Leasingvertrag meist nicht. Möglich sind eine Aufhebung im Einvernehmen mit dem Leasinggeber oder eine Übernahme durch einen Nachfolger, dem der Leasinggeber zustimmt; beides kostet Geld. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich möglich, und beim Restwertleasing besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Lassen Sie sich jede Berechnung schriftlich geben, bevor Sie entscheiden.
Kann ich einen Leasingvertrag einfach kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist bei den meisten Leasingverträgen nicht vorgesehen. Der ADAC verweist auf die feste Laufzeit, AUTO BILD auf die Kalkulation: Der Leasinggeber verteilt seine Kosten auf die vereinbarten Monate und holt sie erst bis zum Vertragsende wieder herein. Veränderte Lebensumstände wie ein Jobverlust oder eine Krankheit geben nach Darstellung von AUTO BILD in der Regel kein Kündigungsrecht. Es gibt allerdings kündbare Sonderformen, bei denen Kündigungstermine und Abschlusszahlungen von vornherein feststehen. Sie sind meist mit höheren Raten verbunden.
Auch ein gesetzliches Recht, den Vertrag durch vorzeitige Zahlung abzulösen, hilft beim Leasing selten weiter. Bei einem Verbraucherdarlehen dürfen Sie Ihre Verbindlichkeiten nach § 500 Absatz 2 BGB grundsätzlich jederzeit vorzeitig erfüllen. Für Restwertverträge schließt § 506 Absatz 2 Satz 2 BGB diese Regel ausdrücklich aus. Kilometerverträge ohne Erwerbspflicht und ohne Andienungsrecht sind nach dem Bundesgerichtshof keine Finanzierungshilfe im Sinne dieser Vorschriften. Der Leasinggeber seinerseits kann nach Angaben des ADAC nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, etwa wenn die Raten nicht gezahlt werden.
Aufhebungsvertrag: Ausstieg im Einvernehmen
Der direkteste Weg ist eine Vereinbarung mit dem Leasinggeber, den Vertrag vorzeitig aufzuheben. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht, der Leasinggeber muss zustimmen. Tut er das, wird nach Darstellung von AUTO BILD in der Regel eine hohe Abstandszahlung fällig. Sie setzt sich häufig aus der Summe der noch ausstehenden Raten und dem kalkulierten Restwert des Fahrzeugs zusammen.
Lassen Sie sich die Rechnung vor der Unterschrift schriftlich aufschlüsseln: welche Raten einbezogen sind, welcher Restwert angesetzt ist, wie der Wert des Fahrzeugs ermittelt und angerechnet wird und ob Mehrkilometer oder Schäden zusätzlich abgerechnet werden. Fragen Sie auch, ob künftige Raten auf den heutigen Wert abgezinst werden. Erst mit diesen Angaben können Sie die Aufhebung mit den anderen Wegen vergleichen.
Leasingübernahme: Was gilt für den Nachfolger?
Bei einer Leasingübernahme tritt eine andere Person mit allen Rechten und Pflichten in Ihren Vertrag ein. Das setzt die Zustimmung des Leasinggebers voraus, und nicht jeder Vertrag sieht diese Möglichkeit vor. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Vertragsbedingungen.
Der Nachfolger muss den Leasinggeber überzeugen wie bei einem neuen Antrag. In der Regel prüft der Leasinggeber seine Bonität. VW Financial Services nennt dafür eine Selbstauskunft mit Verdienstnachweisen und eine Schufa-Auskunft. Wie eine solche Prüfung abläuft, beschreibt der Beitrag So prüfen Banken und Leasinggeber. Der Nachfolger übernimmt Restlaufzeit, Rate und vereinbarte Fahrleistung. Bei der Rückgabe ist er auch für Mängel und Mehrkilometer verantwortlich, die er nicht selbst verursacht hat.
Für die Änderung des Vertrags verlangt der Leasinggeber typischerweise eine Gebühr, deren Höhe vom Anbieter abhängt. AUTO BILD nennt außerdem Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren sowie einen möglichen Ausgleich dafür, dass ein weiterer Halter den Wiederverkaufswert mindert. Wer welche Kosten trägt, können Sie mit dem Nachfolger aushandeln. Regeln Sie schriftlich, wie mit einer geleisteten Sonderzahlung, bereits gefahrenen Mehrkilometern und vorhandenen Schäden umgegangen wird. VW Financial Services empfiehlt, den Zustand von einem unabhängigen Gutachter festhalten zu lassen. Lassen Sie sich vom Leasinggeber bestätigen, ab wann Sie aus dem Vertrag entlassen sind.
Sonderfälle: Totalschaden, Diebstahl und Todesfall
Geht das Fahrzeug durch Totalschaden oder Diebstahl verloren, ist nach Darstellung von AUTO BILD grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung möglich, und zwar für beide Seiten. Der Leasingnehmer kann danach auch kündigen, wenn die unfallbedingten Reparaturkosten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Ob und mit welcher Frist das gilt, regelt Ihr Vertrag. Abgerechnet wird nach dem Ablösewert, auf den die Versicherungsleistung angerechnet wird. Eine verbleibende Lücke kann eine GAP-Deckung schließen, wie der Beitrag zu Versicherung und Schaden beim Leasing erklärt.
Stirbt der Leasingnehmer, endet der Vertrag nicht von selbst. Sein Vermögen geht nach § 1922 BGB auf die Erben über, die nach § 1967 BGB auch für die Verbindlichkeiten haften. Für Mietverhältnisse gibt § 580 BGB Erben und Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben. Nach Darstellung von AUTO BILD können Erben auch einen Leasingvertrag in den meisten Fällen innerhalb eines Monats kündigen, müssen dann aber mit Ausgleichszahlungen rechnen. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen.
Allgemein erlaubt § 314 BGB die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung unter Abwägung aller Umstände nicht zumutbar ist. Die Hürde ist hoch. Ob sie im Einzelfall erreicht ist, klärt eine anwaltliche Prüfung.
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ein Widerruf kommt in der Regel nur in der ersten Zeit nach Vertragsschluss in Betracht, und auch dann nicht bei jedem Leasingvertrag. Nach § 506 Absatz 2 BGB gilt ein Nutzungsvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher als Finanzierungshilfe, wenn Sie zum Erwerb des Fahrzeugs verpflichtet sind, wenn der Leasinggeber den Erwerb verlangen kann oder wenn Sie bei Vertragsende für einen bestimmten Wert einstehen müssen, wie beim Restwertleasing. Für solche Verträge gilt über § 506 Absatz 1 BGB auch § 495 BGB, der ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB vorsieht.
Die Frist beträgt nach § 355 Absatz 2 BGB 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Für Verbraucherdarlehen bestimmt § 356b BGB, dass sie nicht beginnt, bevor Sie die Vertragsurkunde oder eine Abschrift erhalten haben, und dass fehlende Pflichtangaben den Beginn hinausschieben. Maßgeblich ist die Widerrufsinformation in Ihrem Vertrag.
Beim Kilometerleasing besteht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2021 (VIII ZR 36/20) kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für einen nicht im Fernabsatz geschlossenen Vertrag hat der BGH das am 25. September 2024 (VIII ZR 58/23) bestätigt. Dass der Leasinggeber eine Widerrufsinformation aushändigt, bedeutet nach dem Urteil von 2021 noch nicht, dass er ein vertragliches Widerrufsrecht einräumt. Ab dem 20. November 2026 gilt eine Nutzung auch dann als Finanzierungshilfe, wenn Sie ein Recht zum Erwerb des Fahrzeugs haben. Für Verträge, die vor diesem Tag bereits bestanden, bleibt es nach der Übergangsregel beim bisherigen Recht. Mehr zum Unterschied der Vertragsarten steht im Beitrag Kilometer- oder Restwertleasing.
Was kostet eine vorzeitige Ablösung?
Fast jeder Weg aus dem Vertrag kostet Geld. Für Aufhebung und außerordentliche Kündigung nennt AUTO BILD als übliche Grundlage den Ablösewert, also die noch ausstehenden Raten zuzüglich des kalkulierten Restwerts. Angerechnet wird der Verkaufserlös des Fahrzeugs, bei Totalschaden oder Diebstahl die Versicherungsleistung. Bei einer Übernahme kommen Gebühren und gegebenenfalls ein Ausgleich zwischen Ihnen und dem Nachfolger hinzu. Vergleichen Sie diese Beträge mit dem, was Sie bis zum regulären Ende noch zahlen würden. Diese Fragen helfen dabei:
- Lässt der Vertrag eine Übernahme zu, und welche Gebühr verlangt der Leasinggeber?
- Wie berechnet der Leasinggeber eine Ablösung, und welcher Erlös wird angerechnet?
- Wer ermittelt den Wert des Fahrzeugs, und dürfen Sie ein eigenes Gutachten einholen?
- Werden Mehrkilometer und Schäden zusätzlich abgerechnet?
- Was geschieht mit einer bereits geleisteten Sonderzahlung?
- Ab wann sind Sie nach einer Übernahme aus allen Pflichten entlassen?
Bei Leasify
Leasify vermittelt Leasingverträge. Vertragspartner ist der Leasinggeber. Er entscheidet über den Antrag und ebenso über eine Übernahme, eine Aufhebung oder eine Kündigung und berechnet die Ablösung. Leasify leistet keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei Fragen zu Widerruf oder Kündigung helfen eine Anwaltskanzlei oder eine Verbraucherzentrale.
Kaynaklar
- ADAC: Leasing, vorzeitiges Vertragsende und Übernahme
- ADAC Fahrzeugwelt: Leasingübernahme, Kosten und Ablauf
- VW Financial Services: Leasingübernahme
- AUTO BILD: Leasingvertrag vorzeitig beenden
- § 506 BGB, sonstige Finanzierungshilfe
- § 495 BGB, Widerrufsrecht
- § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 356b BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
- § 500 BGB, vorzeitige Rückzahlung
- § 314 BGB, Kündigung aus wichtigem Grund
- § 580 BGB, Kündigung bei Tod des Mieters
- § 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge
- § 1967 BGB, Erbenhaftung
- BGH, Pressemitteilung 39/2021: kein Widerrufsrecht bei Kilometerleasing
- vzbv: BGH-Urteil vom 25.09.2024, VIII ZR 58/23
- BGBl. 2026 I Nr. 139: Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
