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Fuhrpark für Unternehmen in Karlsruhe

Leasify organisiert Fuhrparks für Unternehmen, von der Bedarfsermittlung bis zur Beschaffung. Die Verantwortung als Halter bleibt dabei bei Ihrem Unternehmen.

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Bedarf ermitteln

Am Anfang steht die Frage, wofür Sie Fahrzeuge brauchen. Wer fährt wie viele Kilometer auf welchen Strecken? Was wird transportiert? Lassen sich Fahrzeuge gemeinsam nutzen? Ist private Nutzung vorgesehen? Aus den Antworten ergeben sich Anzahl und Art der Fahrzeuge sowie die Rahmendaten der Verträge.

Eine schriftliche Dienstwagenregelung hält fest, wer einen Wagen erhält, welche Fahrzeugklassen zulässig sind und welches Budget gilt. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten und vereinfacht spätere Beschaffungen. Bei kleinen Flotten genügt dafür oft ein kurzes Dokument, das regelmäßig überprüft wird.

Fahrzeugauswahl

Vergleichen Sie Fahrzeuge über die gesamte geplante Nutzungsdauer. In die Rechnung gehören Anschaffung oder Rate, Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Steuer, Wartung, Verschleiß und Wertverlust. Bei elektrischen Antrieben kommen Ladepunkte und Reichweite hinzu.

Bei Repräsentationsfahrzeugen spielen auch Außenwirkung und Ausstattung eine Rolle. Leasify hat seinen Schwerpunkt bei Sport- und Luxuswagen und kann diese Fahrzeuge in Ihre Planung einbeziehen. Die private Nutzung eines hochpreisigen Firmenwagens hat steuerliche Folgen, weil der Listenpreis maßgeblich sein kann. Das sollten Sie vor der Entscheidung mit Ihrer Steuerberatung klären.

Beschaffungsformen

Jede Form bindet Kapital anders und verteilt Risiken unterschiedlich. Je nach Einsatz kann auch eine Mischung sinnvoll sein. Vergleichen Sie die Formen über die gesamte Laufzeit, denn die Monatsrate zeigt nur einen Teil der Kosten.

  • Kauf: Sie sind Eigentümer und tragen den Wiederverkauf selbst.
  • Finanzierung: Raten für den Kauf, bei Leasify nur zu Fahrzeugen, die wir selbst verkaufen. Das Institut entscheidet.
  • Leasing: Nutzung über eine feste Laufzeit, bei Leasify vermittelt. Vertragspartner ist der Leasinggeber.
  • Mietkauf: Nutzung mit späterem Eigentumserwerb, die Bedingungen stehen im Angebot.

Organisation im Alltag

Mit der Zulassung übernimmt das Unternehmen Pflichten. Der Halter haftet grundsätzlich für Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeugs (§ 7 StVG). Strafbar macht sich, wer als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand ohne erforderliche Fahrerlaubnis fährt (§ 21 StVG). Deshalb sind dokumentierte Führerscheinkontrollen üblich. Nach der DGUV Vorschrift 70 sind Fahrzeuge zudem bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.

Hinzu kommen die Termine für Hauptuntersuchung und Inspektion, die Abwicklung von Schäden und die Planung von Rückgaben. Eine einfache, gepflegte Fahrzeugliste hilft dabei. Diese Pflichten bleiben beim Unternehmen.

Ablauf mit uns

Wir beginnen mit einem Gespräch über Ihren Bedarf: Einsatz, Anzahl der Fahrzeuge, Laufzeiten und Budget. Danach schlagen wir passende Fahrzeuge und Beschaffungsformen vor und holen, soweit möglich, die nötigen Angebote ein. Sie erhalten die Beträge im Angebot und entscheiden in Ruhe. Bei Leasing und Finanzierung entscheidet über den Antrag der Leasinggeber oder das Institut.

Halim Bilgin kümmert sich bei Leasify um Finanzierungen, Leasing und Fuhrparks. Welche Leistungen wir in Ihrem Fall übernehmen, legen wir gemeinsam fest. Steuer-, Rechts- und Arbeitsschutzberatung leisten wir nicht. Dafür bleiben Ihre Beratung und Ihre Berufsgenossenschaft zuständig.

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  • UnverbindlichIhre Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
  • Geschützt übertragenIhre Angaben werden verschlüsselt übertragen und von unserem Team bearbeitet.
  • Keine Weitergabe ohne AbspracheAn Leasinggeber oder Institute geben wir Ihre Daten erst weiter, wenn wir das mit Ihnen besprochen haben.
  • Von Menschen bearbeitetÜber Anfragen entscheidet bei uns kein Automat.

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kontakt@leasify-leasing.de

  1. 1. Bedarf
  2. 2. Beschaffung
  3. 3. Kontakt
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Häufige Fragen

Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich die Zusammenarbeit?

Das hängt von Ihrem Bedarf ab. Sprechen Sie uns an, und wir klären gemeinsam, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Übernimmt Leasify die Halterpflichten?

Nein. Die Pflichten als Halter bleiben beim Unternehmen. Wir unterstützen bei Auswahl und Beschaffung; wie Sie Kontrollen und Prüfungen organisieren, legen Sie intern fest.

Können wir auch Sport- oder Luxuswagen in den Fuhrpark aufnehmen?

Ja, das ist unser Schwerpunkt. Klären Sie bei diesen Fahrzeugen die Gesamtkosten und die steuerliche Behandlung einer privaten Nutzung besonders sorgfältig.

Wer ist unser Vertragspartner beim Leasing?

Der im Angebot genannte Leasinggeber. Leasify vermittelt den Vertrag und entscheidet nicht über den Antrag.

Muss jeder Firmenwagen jährlich geprüft werden?

Nach § 57 der DGUV Vorschrift 70 sind Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Was das für Ihr Unternehmen konkret bedeutet, klärt Ihre Berufsgenossenschaft.

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