Glossary
Terms relating to vehicle purchase, leasing, financing and rent-to-own, explained simply.
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A
- Abgeltung
- Mit Abgeltung ist ein Geldausgleich für eine vertragliche Position gemeint, etwa für Mehrkilometer oder Schäden bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs. Worauf sie sich bezieht und wie sie berechnet wird, ergibt sich aus dem Vertrag. Lesen Sie die Regelung vor der Unterschrift.
- Anzahlung
- Die Anzahlung ist ein Betrag, den Sie beim Kauf oder zu Beginn einer Finanzierung vorab leisten. Sie senkt in der Regel den finanzierten Betrag und damit die Rate oder die Laufzeit. Prüfen Sie, wie die Anzahlung im Angebot berücksichtigt ist und ob sie auf die Gesamtkosten angerechnet wird.
B
- Ballonrate
- Die Ballonrate ist eine erhöhte Schlussrate am Ende einer Finanzierung. Die monatlichen Raten fallen dadurch niedriger aus, am Ende bleibt aber ein größerer Betrag offen. Klären Sie vorab, wie Sie ihn begleichen können.
- Bonität
- Bonität beschreibt die Fähigkeit und Bereitschaft, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Bei Verbraucherdarlehen ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben, bei Leasing ist eine Prüfung üblich. Die Kriterien legt jeder Anbieter selbst fest.
C
- CO₂-Klasse
- Die CO₂-Klasse ordnet neue Pkw nach ihren kombinierten CO₂-Emissionen in eine Skala von A bis G ein. Die Grundlage bildet die Pkw-EnVKV. Bei extern aufladbaren Hybriden werden zwei Klassen genannt, darunter eine für den Betrieb mit entladener Batterie.
D
- Differenzbesteuerung
- Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG versteuert ein Wiederverkäufer nur den Unterschied zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug für den Käufer scheidet daraus in der Regel aus.
E
- Effektivzins
- Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens als jährlichen Prozentsatz aus. Neben dem Sollzins fließen weitere Kosten ein, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Vertrag zu tragen hat. Er eignet sich deshalb zum Vergleich von Angeboten. Für Verträge ab dem 20. November 2026 sind die dann geltenden Fassungen der Vorschriften maßgeblich.
- Eigentumsvorbehalt
- Beim Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer Eigentümer, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Er muss im Vertrag vereinbart sein und ist in § 449 BGB geregelt. Bis dahin können Sie nicht frei wie ein Eigentümer über das Fahrzeug verfügen.
- Erstzulassung
- Die Erstzulassung ist der Tag, an dem ein Fahrzeug erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurde. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung und ist ein wichtiges Merkmal für Alter und Einordnung. Bauzeit und Erstzulassung können auseinanderliegen.
- EU-Neuwagen
- Ein EU-Neuwagen war ursprünglich für den Markt eines anderen EU-Landes bestimmt. Ausstattung und Garantiebedingungen können sich von deutschen Modellen unterscheiden, und die Garantie beginnt nach Darstellung des ADAC oft schon mit der Erstzulassung im Ausland. Klären Sie auch, wer Ihr Vertragspartner ist.
F
- Fahrgestellnummer
- Die Fahrgestellnummer, auch FIN genannt, kennzeichnet ein Fahrzeug eindeutig. Sie steht in den Zulassungspapieren und am Fahrzeug selbst. Vergleichen Sie beide Angaben vor dem Kauf, denn eine Abweichung ist ein deutliches Warnzeichen.
G
- Garantie
- Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage von Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten zusätzlich zur gesetzlichen Haftung. Umfang, Dauer und Bedingungen legt der Garantiegeber fest. Üblich sind Wartungsvorgaben und Ausschlüsse für Verschleißteile.
- Gewährleistung
- Die Gewährleistung heißt im Gesetz Sachmängelhaftung und betrifft Mängel, die bei der Übergabe bereits vorlagen. Die Ansprüche verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann ein Händler die Frist gegenüber Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzen.
H
- Halter
- Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Zwecke nutzt und darüber verfügt. Der Halter muss nicht zugleich Eigentümer sein, etwa beim Leasing. Nach § 7 StVG haftet der Halter grundsätzlich für Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeugs.
- Hauptuntersuchung
- Die Hauptuntersuchung, kurz HU, ist die regelmäßige technische Prüfung eines Fahrzeugs. Ihr Bericht zeigt festgestellte Mängel und den Kilometerstand zum Prüfzeitpunkt. Sehen Sie sich beim Gebrauchtkauf auch ältere Berichte an, um die Entwicklung nachzuvollziehen.
I
- Inzahlungnahme
- Bei einer Inzahlungnahme gibt der Käufer sein bisheriges Fahrzeug an den Händler. Dessen Wert wird auf den Kaufpreis des anderen Fahrzeugs angerechnet. Lassen Sie sich beide Beträge einzeln nennen und vergleichen Sie, was Sie insgesamt zahlen.
K
- Kilometerleasing
- Beim Kilometerleasing wird eine Laufleistung für die Vertragszeit vereinbart. Am Ende werden Abweichungen über Sätze für Mehr- und Minderkilometer abgerechnet. Hinzu kommen Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
L
- Leasingfaktor
- Der Leasingfaktor setzt die Leasingrate und gegebenenfalls Einmalzahlungen ins Verhältnis zum Listenpreis. Er dient als grobe Vergleichsgröße zwischen Angeboten. Laufzeit, Fahrleistung und Nebenkosten müssen Sie zusätzlich vergleichen.
- Leasingrate
- Die Leasingrate ist das regelmäßige Entgelt für die Nutzung des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit. Ihre Höhe hängt unter anderem von Fahrzeugpreis, Laufzeit, Fahrleistung und Sonderzahlung ab. Vergleichen Sie auch die Summe aller Zahlungen über die Laufzeit.
M
- Mehrkilometer
- Mehrkilometer sind Kilometer, die über die vereinbarte Laufleistung eines Leasingvertrags hinaus gefahren wurden. Sie werden am Vertragsende zu einem im Vertrag genannten Satz abgerechnet. Achten Sie auf die Höhe dieses Satzes und auf eine mögliche Toleranz.
- Mietkauf
- Beim Mietkauf nutzen Sie ein Fahrzeug gegen feste Raten, und das Eigentum geht in der Regel am Ende der Laufzeit über. Der Begriff wird nicht einheitlich verwendet. Maßgeblich sind die Regelungen zu Raten, Schlusszahlung und Eigentumsübergang im Vertrag.
- Minderkilometer
- Minderkilometer sind Kilometer, die unter der vereinbarten Laufleistung eines Leasingvertrags bleiben. Ob und in welcher Höhe sie erstattet werden, regelt der Vertrag. Der Satz kann niedriger sein als der für Mehrkilometer.
- Minderwert
- Ein Minderwert ist eine Wertminderung des Fahrzeugs, zum Beispiel durch Schäden oder übermäßige Abnutzung bei der Leasingrückgabe. Auch ein reparierter Unfall kann den Wert mindern. Wie ein Minderwert ermittelt wird, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab.
N
- Nacherfüllung
- Die Nacherfüllung ist der erste Schritt der Sachmängelhaftung. Der Käufer kann nach § 439 BGB die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die dafür erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer.
R
- Regelbesteuerung
- Bei der Regelbesteuerung fällt die Umsatzsteuer auf das gesamte Entgelt an und kann auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen. Das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
- Restschuld
- Die Restschuld ist der Betrag, der aus einem Darlehen zu einem bestimmten Zeitpunkt noch offen ist. Sie ist wichtig, wenn ein finanziertes Fahrzeug verkauft oder in Zahlung gegeben werden soll. Fragen Sie das Institut nach dem genauen Betrag und dem Ablauf der Ablösung.
- Restwert
- Der Restwert ist der Wert, den ein Fahrzeug am Ende einer Vertragslaufzeit voraussichtlich noch hat. Er beeinflusst die Leasingrate. Beim Restwertleasing kann ein Unterschied zum tatsächlichen Wert bei der Rückgabe zu einer Nachzahlung führen.
- Restwertleasing
- Beim Restwertleasing wird am Vertragsende der tatsächliche Wert des Fahrzeugs mit einem kalkulierten Restwert verglichen. Das Marktrisiko kann dadurch beim Leasingnehmer liegen. Prüfen Sie, wie der Wert ermittelt wird und wer das Gutachten beauftragt.
- Rückruf
- Bei einem Rückruf lässt der Hersteller einen Fehler an bestimmten Fahrzeugen beheben. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt eine Rückrufdatenbank bereit. Ob ein konkretes Fahrzeug betroffen ist, klären Sie beim Hersteller oder Importeur.
S
- Scheckheft
- Das Scheckheft oder Serviceheft dokumentiert die Wartungen eines Fahrzeugs, inzwischen häufig auch digital. Die Aussage „scheckheftgepflegt“ belegt nach Hinweis des ADAC noch nicht, dass alle Arbeiten erledigt wurden. Lassen Sie sich Einträge und Rechnungen zeigen.
- Schlussrate
- Die Schlussrate ist die letzte Zahlung einer Finanzierung, die oft höher ausfällt als die laufenden Raten. Bei der sogenannten Ballonfinanzierung bleibt sie bewusst hoch. Klären Sie vor Abschluss, wie Sie diesen Betrag aufbringen und welche Möglichkeiten am Ende bestehen.
- Selbstauskunft
- Die Selbstauskunft enthält Angaben zu Person, Beruf, Einkommen und bestehenden Verpflichtungen. Sie ist häufig die Grundlage der Prüfung bei Finanzierung und Leasing. Machen Sie richtige und vollständige Angaben und klären Sie, wer die Daten erhält.
- Sollzins
- Der Sollzins ist der Zinssatz, zu dem ein Darlehen verzinst wird. Er enthält keine weiteren Kosten des Vertrags und liegt deshalb oft unter dem effektiven Jahreszins. Für einen Vergleich sollten Sie beide Werte und die Gesamtkosten ansehen.
- Sonderzahlung
- Die Sonderzahlung ist eine einmalige Zahlung zu Beginn eines Leasingvertrags. Sie senkt die monatliche Rate, verringert aber nicht unbedingt die Gesamtkosten. Vergleichen Sie Angebote deshalb über die Summe aller Zahlungen.
T
- Tageszulassung
- Eine Tageszulassung ist ein Neufahrzeug, das nur kurz auf den Händler oder Hersteller zugelassen wurde. Es hat dadurch formal einen Vorbesitzer und ein Erstzulassungsdatum. Prüfen Sie, ab wann eine Garantie läuft und wie das Fahrzeug im Vertrag bezeichnet wird.
V
- Vorführwagen
- Ein Vorführwagen wird von einem Händler für Vorführungen und Probefahrten genutzt und danach verkauft. Fragen Sie nach Laufleistung, Erstzulassung und Nutzung. Für die Pflichtangaben kann er nach der Pkw-EnVKV je nach Alter und Laufleistung noch als neu gelten.
W
- Widerruf
- Der Widerruf erlaubt Verbrauchern, sich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ohne Begründung von einem Vertrag zu lösen, regelmäßig innerhalb von 14 Tagen. Ein solches Recht besteht zum Beispiel bei Verbraucherdarlehen und bestimmten Fernabsatzverträgen. Es besteht nicht bei jedem Fahrzeugkauf. Maßgeblich sind die Widerrufsinformation und das zum Vertragsschluss geltende Recht.
- WLTP
- WLTP ist das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für leichte Fahrzeuge. Es liefert die Werte für Verbrauch und Emissionen und hat den älteren NEFZ abgelöst. Der tatsächliche Verbrauch im Alltag kann davon abweichen.
Z
- Zulassungsbescheinigung
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein, Teil II der frühere Fahrzeugbrief. Teil I gehört bei Fahrten ins Fahrzeug. Teil II ist beim Kauf besonders wichtig und sollte im Original vorliegen, belegt aber allein noch nicht das Eigentum.