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Leasing, 4 min read

Leasingrückgabe vorbereiten: Zustand, Protokoll und Minderwert

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General information. It does not replace legal or tax advice.

Der Zustand des Fahrzeugs ist laut ADAC der häufigste Streitpunkt bei der Leasingrückgabe. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Für die Grenze zwischen normaler und übermäßiger Abnutzung existieren keine objektiven Kriterien, und auch Sachverständige können sie unterschiedlich beurteilen. Mit etwas Vorlauf lässt sich vieles klären, bevor es zur Rückgabe kommt.

The key points in brief

Eine gut vorbereitete Rückgabe beginnt lange vor dem Termin: mit einem Blick in den Vertrag, einem sauberen Fahrzeug, vollständigen Nachweisen und guter Dokumentation. Unterschreiben Sie nur, was Sie geprüft haben, und lassen Sie Absprachen schriftlich festhalten.

Zuerst den Vertrag lesen

Die Rückgabe läuft je nach Vertragstyp unterschiedlich ab. Prüfen Sie deshalb, ob Sie einen Kilometer- oder einen Restwertvertrag haben. Beim Kilometerleasing werden Mehrkilometer und übermäßige Abnutzung abgerechnet. Beim Restwertleasing kommt es darauf an, ob das Fahrzeug den vereinbarten Wert erreicht.

Lesen Sie auch nach, wer den Gutachter bestimmt und ob Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen dürfen. Meist ist vereinbart, dass der Leasinggeber den Gutachter benennt. Einige Leasinggesellschaften beschreiben zudem in einem Anhang, was sie als normale oder übermäßige Abnutzung ansehen. Viele Leasinggesellschaften und Prüfdienstleister veröffentlichen solche Schadenkataloge online. Damit können Sie Ihr Fahrzeug vorab selbst einschätzen.

Was als normale Gebrauchsspur gilt

Ein Leasingfahrzeug muss bei der Rückgabe keinen Neuzustand aufweisen. Nach Darstellung der ADAC-Juristen reicht ein Gebrauchszustand, der dem Alter und der Laufzeit des Fahrzeugs entspricht. Das Gesetz sagt für die Miete ähnlich: Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).

In einem Beitrag des Deutschen Handwerksblatts werden als übliche Spuren etwa kleine Steinschläge sowie kleine Kratzer an Griffen und am Tankdeckel genannt, außerdem Waschspuren an Dach und Klappen. Diese Beispiele sind eine Orientierung und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Größere Schäden an Lack, Karosserie, Felgen oder im Innenraum können dagegen als übermäßige Abnutzung gewertet werden.

Minderwert und Reparaturkosten sind nicht dasselbe

Liegt eine übermäßige Abnutzung vor, geht es um den Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs gemindert ist. Der ADAC weist darauf hin, dass nur der tatsächliche Minderwert auszugleichen ist und dieser nicht automatisch den geschätzten Reparaturkosten entspricht. Auf den Minderwert steht dem Leasinggeber nach seiner Darstellung keine Mehrwertsteuer zu.

Daraus folgt auch: Nicht jede Reparatur vor der Rückgabe lohnt sich. Eine teure Instandsetzung kann mehr kosten als der Minderwert, der ohne sie berechnet würde. Holen Sie bei größeren Schäden eine Einschätzung ein, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Klären Sie außerdem, ob der Vertrag eine bestimmte Werkstatt vorschreibt.

Vorbereitung in der Zeit vor dem Termin

Die wichtigste Regel lautet: Sehen Sie sich das Fahrzeug rechtzeitig selbst an. Dann bleibt Zeit für Rückfragen und Entscheidungen.

  • Fahrzeug gründlich reinigen, auch innen, damit der Zustand gut erkennbar ist
  • Alle fälligen Inspektionen nachweisen; das Serviceheft und Werkstattbelege bereitlegen
  • Schlüssel, Bordunterlagen und mitgeliefertes Zubehör zusammenstellen
  • Kilometerstand mit der Vereinbarung vergleichen und mögliche Kosten überschlagen
  • Fotos von allen Seiten und vom Innenraum machen, strittige Stellen besonders genau
  • Bei erkennbaren Schäden eine Begutachtung vor dem Termin erwägen

Beim Termin: Protokoll erst prüfen

Viele Händler verlangen vor Ort eine Unterschrift auf dem Rückgabe- oder Mängelprotokoll. Damit können Sie unbewusst Mängel anerkennen und Nachzahlungen akzeptieren. Der ADAC rät, das Protokoll mitzunehmen und in Ruhe zu lesen, bevor Sie unterschreiben. Das Deutsche Handwerksblatt empfiehlt ergänzend, strittige Schäden schriftlich zu vermerken.

Nehmen Sie möglichst einen Zeugen mit. Mündliche Absprachen sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Das gilt besonders, wenn Sie beim selben Anbieter ein neues Fahrzeug leasen und Absprachen zum alten Vertrag treffen. Denken Sie auch daran, dass Ihr Vertragspartner der Leasinggeber ist. Eine Zusage des Händlers muss deshalb gegebenenfalls erst mit ihm abgestimmt werden.

Wenn sich der Termin verschiebt

Ist ein Nachfolgefahrzeug nicht rechtzeitig lieferbar, nehmen Sie Kontakt zum Leasinggeber auf und lassen Sie sich die Weiternutzung und ihre Kosten schriftlich bestätigen. Wer ohne Absprache verspätet zurückgibt, kann sich nach Hinweis des ADAC schadenersatzpflichtig machen. Zudem können Mehrkilometer anfallen.

Bei Leasify

Leasify vermittelt den Leasingvertrag. Maßgeblich für die Rückgabe sind die Bedingungen des Leasinggebers, der auch Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung ist. Eine rechtliche Prüfung strittiger Forderungen übernimmt eine Anwaltskanzlei oder Ihre Rechtsberatung.

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