Skip to content
+49 1556 2510090Log inMake an enquiry
Make an enquiry

Vehicle purchase, 4 min read

Pflichtangaben zu Verbrauch und CO₂: was die Pkw-EnVKV verlangt

Enquire about a vehicle

This text is currently only available in German.

General information. It does not replace legal or tax advice.

In Anzeigen für neue Autos stehen Werte zu Verbrauch, CO₂ und einer CO₂-Klasse. Grundlage ist die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, kurz Pkw-EnVKV. Sie richtet sich an Hersteller und Händler und soll Kaufinteressenten einen Vergleich ermöglichen. Dieser Beitrag erklärt den Inhalt in Grundzügen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung einer Anzeige.

The key points in brief

Die Pkw-EnVKV sorgt dafür, dass neue Fahrzeuge anhand einheitlicher Angaben verglichen werden können. Wichtig ist die Definition von „neu“, denn sie reicht über fabrikneue Autos hinaus. Für Ihre Entscheidung sind die Werte ein Ausgangspunkt, den Sie mit Ihrer eigenen Nutzung abgleichen sollten.

Für welche Fahrzeuge die Regeln gelten

Die Verordnung gilt für neue Personenkraftwagen. Als neu gilt ein Pkw, der noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden ist. Davon ist nach § 2 Pkw-EnVKV bei einem typgenehmigten Pkw auszugehen, dessen Erstzulassung zum Zeitpunkt des Angebots oder der Werbung noch nicht länger als acht Monate zurückliegt, oder der höchstens 1.000 Kilometer gefahren ist.

Eine Tageszulassung oder ein Vorführwagen kann also im Sinne dieser Verordnung noch neu sein, auch wenn das Fahrzeug schon zugelassen wurde. Ein Pkw, der nicht neu ist, gilt nach der Verordnung als gebraucht. Die Kennzeichnungspflicht aus § 1 bezieht sich auf neue Personenkraftwagen. Die Einordnung sollte im Einzelfall anhand der genannten Merkmale erfolgen, und bei einem jungen Fahrzeug mit wenigen Kilometern lohnt sich dieser Blick besonders.

Welche Angaben verlangt werden

Wer als Hersteller oder Händler einen neuen Pkw ausstellt, zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing anbietet oder dafür wirbt, muss nach § 1 Pkw-EnVKV Angaben zu diesen Punkten machen.

  • Kraftstoffverbrauch
  • CO₂-Emissionen
  • Energiekosten bei 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung
  • Höhe der Kraftfahrzeugsteuer
  • Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung
  • CO₂-Klasse oder CO₂-Klassen
  • Bei reinen Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybriden zusätzlich Stromverbrauch und elektrische Reichweite

Im Autohaus: Hinweis und Aushang

Am Verkaufsort muss ein Hinweis mit den maßgeblichen Werten am ausgestellten Fahrzeug angebracht sein oder in unmittelbarer Nähe so, dass er deutlich sichtbar ist und eindeutig zum Fahrzeug gehört. Zusätzlich muss ein Aushang deutlich sichtbar sein, der die Werte aller Modelle neuer Pkw nennt, die dort ausgestellt oder angeboten werden. Beides darf nach § 3 Pkw-EnVKV auch elektronisch auf einem Bildschirm dargestellt werden, wenn die übrigen Anforderungen erfüllt sind.

In Anzeigen und im Internet

Für Werbeschriften und für Werbematerial im Internet gibt es eigene Vorgaben nach § 5 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Anlage 4. Eingeschlossen ist ausdrücklich auch Werbung in sozialen Medien und in Online-Videoportalen. Wer neue Pkw zum Zweck des Fernabsatzes im Internet anbietet, muss zusätzlich die Angaben nach Anlage 1 bei der Beschreibung des Modells darstellen. Sie müssen gut lesbar sein und dem Kunden spätestens dann zur Kenntnis gelangen, wenn er die Konfiguration eines konkreten Fahrzeugs abgeschlossen hat.

§ 6 verbietet zudem abweichende Angaben, Zeichen oder Symbole, wenn sie täuschen, Missverständnisse hervorrufen oder die Vergleichbarkeit einschränken können.

Wie Sie die Werte nutzen

Für Kaufinteressenten sind die Angaben eine Vergleichsgrundlage zwischen Modellen. Der Verbrauch im Alltag kann davon abweichen, denn er hängt von Fahrweise, Strecke und Witterung ab. Die Energie- und CO₂-Kosten beruhen auf den in der Verordnung festgelegten Annahmen, etwa der Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern. Wer deutlich mehr fährt, sollte seine eigene Rechnung aufstellen.

Prüfen Sie beim Vergleich, ob sich die Angaben auf genau die gewünschte Motorisierung und Ausstattung beziehen. Fragen Sie nach, wenn Sie für ein neues Fahrzeug keine Angaben finden. Für die Kraftfahrzeugsteuer und die Versicherung Ihres konkreten Fahrzeugs gibt Ihnen die jeweilige Stelle verbindliche Auskunft.

Bei Leasify

Bei neuen Fahrzeugen gelten die Angaben nach der Verordnung auch für Anzeigen auf der Website von Leasify. Partnerhändler sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, die sie einstellen. Bei gebrauchten Fahrzeugen sind die Angaben freiwillig und können deshalb fehlen. Wenn Ihnen bei einem Fahrzeug eine Angabe fehlt, fragen Sie uns.

Cookie settings

We currently do not use statistics, marketing or other cookies that require consent.